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Mein Honorar orientiert sich am benötigten Zeitaufwand der Behandlung/ Beratung und basiert auf einem Stundenhonorar (60 Minuten) von 100,00 €.

Für Krankenkassen-Mitglieder:
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung in welchem Umfang die Kosten rückerstattet werden.

 

Für Privatversicherte:

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nur teilweise zur Anwendung.

Die Kostenübernahme hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag, bzw. auch jeweiliger Versicherung ab. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Krankenversicherung.


Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, vor Aufnahme einer Therapie Ihre Versicherungsbedingungen zu lesen oder am besten direkt Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.


Wenn Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen! Diese können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen bzw. den Krankenkassen ab, d.h. die Kosten müssen vollständig von Ihnen übernommen werden (unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung)

Sollten Sie einen „Therapieplatz“ suchen, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen approbierten Psychotherapeuten/-in zu finden. Vorüberge
hend kann ich Sie gerne unterstützend begleiten. 

Grundsätzlich stelle ich Privatrechnungen. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil über absolute Diskretion zu Informationen, Daten zu Ihrer Person und Diagnosen. 

 

Als Privatpraxis haben Sie ferner den Vorteil, dass ich Ihnen in der Regel kurzfristige Termine anbieten kann und Sie so  zu unterstützen, wenn die Not am Größten ist.

 

Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung unter "Sonderausgaben" geltend machen.

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